Bewerberverfahren
Wenn Sie sich um die Aufnahme eines Adoptivkindes bewerben möchten, wenden Sie sich gerne an die Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
In einem ersten Gespräch werden wir Ihre Beweggründe zum Adoptionswunsch erfragen. Sie erhalten wichtige Informationen zur Adoption und über den Ablauf des Bewerbungs- und Prüfverfahrens. Voraussetzung für das weitere Bewerberverfahren ist Ihre Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungskurs für Adoptionsbewerber und Adoptionsbewerberinnen. Nach dem Vorbereitungskurs werden sich ausführliche Gespräche mit der Adoptionsvermittlungsstelle im Rahmen des Prüfverfahrens anschließen.
Sie werden gebeten Unterlagen einzureichen, welche Ihnen mittels einer Checkliste übergeben werden. Für Ihre Eignungsprüfung benötigen wir unter anderem ein ärztliches Gutachten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine SCHUFA – Auskunft.
Um Sie näher kennenzulernen, finden mehrere Beratungsgespräche im Jugendamt und in Ihrer Häuslichkeit statt. Zum Abschluss Ihrer Prüfung als Adoptionsbewerberin bzw. als Adoptionsbewerber verfassen wir einen Sozialbericht.
Oberstes Gebot unserer Vermittlungen: „Wir suchen Eltern für ein Kind und nicht ein Kind für Eltern!“.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Gespräches beziehungsweise im Rahmen unseres Prüfverfahrens.