Ich wurde adoptiert und möchte Akteneinsicht haben.
Adoptierte Personen können ab dem 16. Lebensjahr eigenständig Akteneinsicht in ihre Adoptionsvermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten. Die Aufzeichnungen und Unterlagen über jede Vermittlung werden 100 Jahre aufbewahrt.