Inhalt

Müssen Bewerber verheiratet sein?

Wichtig sind ein stabiler familiärer Hintergrund und ökonomische Sicherheit. Sie können ein Adoptivkind als verheiratetes Paar gemeinsam annehmen oder als Alleinstehende/r. Bei unverheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern kann zuerst nur eine Person das Kind adoptieren, danach kann die Partnerin bzw. der Partner nachziehen.