Inhalt

Muss ich verheiratet sein, um ein Pflegekind aufnehmen zu können?

Sie sind verheiratet oder ledig, alleinstehend oder in Lebensgemeinschaft, mit oder ohne Kinder und leben in einem kindeswohlgeeigneten sozialen Umfeld? Dann ist eine Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes erfüllt.