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Finanzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie, ist es Aufgabe des Jugendamtes den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes sicherzustellen. Pflegefamilien erhalten monatlich das Pflegegeld. Dieses setzt sich aus dem Sachaufwand (Unterhaltsleistungen für das Pflegekind) sowie aus dem Aufwand für Pflege und Erziehung (Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern) zusammen.

Geregelt sind die Pflegegeldsätze in der Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Finanzierung der Vollzeitpflege sowie Bereitschaftspflege nach § 33 SGB VIII (externer Link).

Anwendung findet zusätzlich die Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen gemäß § 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung (externer Link).

Finanzen

  • Haftpflicht- und Unfallversicherung der Pflegekinder – Pflegekinder sind über den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haftpflicht- und unfallversichert – Ausnahme: Verwandtenpflege
  • Alterssicherung und Unfallversicherung der Pflegepersonen – Aufwendungen für Beiträge zur Alterssicherung und Unfallversicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen anteilig oder in voller Höhe übernommen – das Fortbestehen dieser Versicherungsverträge muss jährlich von den Pflegepersonen nachgewiesen werden!
  • Kindergeld – wenn Pflegepersonen Kindergeld für ihr Pflegekind bekommen, wird dieses anteilig angerechnet
  • Schüler BAföG – Antragstellung ab Klasse 10 oder bei einer schulischen Ausbildung
  • Berufsausbildungsbeihilfe – Antragstellung mit Ausbildungsbeginn, dazu zählt auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB)
  • Mitteilungspflicht – bei jeglichen Veränderungen in Bezug auf das Pflegekind bzw. die Pflegepersonen ist das Jaugendamt zu informieren 
  • Taschengeld – im Pflegegeld ist Taschengeld vorgesehen, das sollte jedem Kind zur freien Verfügung bereitgestellt werden, über eine angemessene und altersentsprechende Höhe beraten wir Sie gerne