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Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich einen Bewerberkurs machen?

Der Vorbereitungskurs für Adoptionsbewerber kann in der Bildungsstätte Schabernack e.V. in Güstrow absolviert werden. Es fallen Kursgebühren an.

Müssen Bewerber verheiratet sein?

Wichtig sind ein stabiler familiärer Hintergrund und ökonomische Sicherheit. Sie können ein Adoptivkind als verheiratetes Paar gemeinsam annehmen oder als Alleinstehende/r. Bei unverheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern kann zuerst nur eine Person das Kind adoptieren, danach kann die Partnerin bzw. der Partner nachziehen.

Welche Voraussetzungen werden von mir erwartet?

Die geeigneten Eltern wählen wir unter Berücksichtigung der Wünsche der Herkunftseltern aus. Es ist wichtig, dass sich Adoptiveltern auf die Bedürfnisse des Kindes einstellen. Durch das Kind sind Adoptiveltern untrennbar mit den leiblichen Eltern verbunden. Es ist wichtig für alle, dieses Wissen in den Köpfen und Herzen zuzulassen. Adoptiveltern haben dabei zwei Aufträge, zum einen, das Kind großzuziehen und zu versorgen und zum anderen, das Kind bei seiner besonderen Situation zu begleiten.

Wie lange dauert das Verfahren bis zur Vermittlung eines Kindes?

Von der Bewerbung bis zur Vermittlung eines Kindes vergeht oft ein längerer Zeitraum. Dieser kann sich über mehrere Jahre erstrecken. 

Grundsatz der Adoptionsvermittlung ist: Für ein Kind werden passende Eltern gesucht, nicht für Eltern ein passendes Kind.

Besteht Krankenversicherungsschutz?

Adoptivkinder können sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung.

Gibt es eine Altersgrenze?

Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren kann eine Person mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter ist gesetzlich nicht festgelegt.

Wann brauche ich einen Beratungsschein?

Der Beratungsschein ist nur bei Stiefkindadoptionen vorgesehen.

Welche staatlichen Leistungen können Adoptiveltern erhalten?

Als Adoptiveltern können Sie staatliche Leistungen wie Elterngeld oder Kindergeld erhalten.

Wo muss ich das Kind anmelden?

Das Kind muss beim Einwohnermeldeamt am gewöhnlichen Aufenthalt der Adoptivpflegeeltern angemeldet werden.