Themensammlung
Gesetze
Ins eigene Leben starten
Nach Erreichen der Volljährigkeit steht für viele Pflegekinder der Start ins eigene und unabhängige Leben bevor. Dieser Schritt ist oft mit gemischten Gefühlen für die jungen Menschen verbunden. Diese sogenannten "careleaver" benötigen besondere Unterstützung in dieser sensiblen Phase.
Gesammelte Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. hier Link: https://www.careleaver.de
Familienportal des Bundesministeriums
Hier finden Sie Informationen rund um die Familie, beispielsweise Interviews mit Adoptiveltern, Hinweis zum Elterngeld und Beratung zu Familienleistungen.
Nachfolgend ein Auszug der Themenangebote:
Zusammenarbeit zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie
Das zentrale Bindeglied, mit dem letztendlich der gesamte Hilfeverlauf im Erfolg steht oder fällt, ist die Zusammenarbeit. Hierbei stehen die Kompetenzen der Pflegeeltern, der Herkunftseltern sowie die Kompetenzen des Jugendamtes im Mittelpunkt. Der Pflegekinderdienst unterstützt die Kooperation der Eltern und Pflegeeltern mit Blick auf das Kind. Ziel ist es, das Kind zu fördern, zu erziehen und Krisen erfolgreich zu bewältigen.
Finanzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie, ist es Aufgabe des Jugendamtes den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes sicherzustellen. Pflegefamilien erhalten monatlich das Pflegegeld. Dieses setzt sich aus dem Sachaufwand (Unterhaltsleistungen für das Pflegekind) sowie aus dem Aufwand für Pflege und Erziehung (Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern) zusammen.
Geregelt sind die Pflegegeldsätze in der Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Finanzierung der Vollzeitpflege sowie Bereitschaftspflege nach § 33 SGB VIII (externer Link).
Anwendung findet zusätzlich die Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen gemäß § 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung (externer Link).
Finanzen
- Haftpflicht- und Unfallversicherung der Pflegekinder – Pflegekinder sind über den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haftpflicht- und unfallversichert – Ausnahme: Verwandtenpflege
- Alterssicherung und Unfallversicherung der Pflegepersonen – Aufwendungen für Beiträge zur Alterssicherung und Unfallversicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen anteilig oder in voller Höhe übernommen – das Fortbestehen dieser Versicherungsverträge muss jährlich von den Pflegepersonen nachgewiesen werden!
- Kindergeld – wenn Pflegepersonen Kindergeld für ihr Pflegekind bekommen, wird dieses anteilig angerechnet
- Schüler BAföG – Antragstellung ab Klasse 10 oder bei einer schulischen Ausbildung
- Berufsausbildungsbeihilfe – Antragstellung mit Ausbildungsbeginn, dazu zählt auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB)
- Mitteilungspflicht – bei jeglichen Veränderungen in Bezug auf das Pflegekind bzw. die Pflegepersonen ist das Jaugendamt zu informieren
- Taschengeld – im Pflegegeld ist Taschengeld vorgesehen, das sollte jedem Kind zur freien Verfügung bereitgestellt werden, über eine angemessene und altersentsprechende Höhe beraten wir Sie gerne
Rückführung
Für die Pflegefamilie bedeutet die Aufnahme eines Pflegekindes Elternschaft auf Zeit. Im Hilfeverlauf ist ein besonderes Augenmerk auf die Perspektivklärung für das Kind gelegt. Es ist zu prüfen und zu entscheiden, ob das Kind dauerhaft in der Familie der Pflegeeltern verbleibt oder ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie in Betracht gezogen wird. Diese Überlegungen stellen Unsicherheiten und auch Belastungsmomente für alle Beteiligten her.
Ist die Perspektive entschieden, stellt sich Klarheit und Handlungssicherheit ein. Bei einer Rückführung in die Herkunftsfamilie sind Einfühlungsvermögen und Planung sowie verlässliche Absprachen von großer Bedeutung. Hier nimmt die Pflegefamilie eine zentrale Rolle ein.