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Bewerberverfahren

Wenn Sie Pflegeeltern werden möchten, ist der erste Schritt ein gemeinsames Gespräch. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie! Ihren Ansprechpartner finden Sie auf dieser Internetseite unter Kontakt.

Informationen zum Ablauf:

Wer Pflegeperson werden möchte, durchläuft  ein Bewerberprüfverfahren. Dieses beinhaltet gemeinsame persönliche Gespräche, mindestens ein Hausbesuch sowie die verpflichtende Teilnahme an einer Pflegeelternbewerberschulung. Der Pflegekinderdienst gestaltet 2x jährlich in jeweils 5 Veranstaltungen Vorbereitungskurse für Interessierte. Ziel ist es, die Bewerberinnen und Bewwerber auf die anspruchsvolle Tätigkeit als Pflegemutter oder Pflegevater vorzubereiten. In diesen Veranstaltungen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes in Zusammenarbeit mit weiteren Fachkräften einen breit gefächerten Input. Auch erfahrene Pflegefamilien kommen zu Wort. Sie geben Einblick in den Alltag von Pflegefamilien und machen den Bewerbern Mut, sich der anstrengenden, aber auch sehr bereichernden Aufgabe zu stellen. Das Bewerberprüfverfahren zielt auf die grundsätzliche Eignung der Bewerber ab und dient der bewussten Auseinandersetzung mit dem Thema Vollzeitpflege. Das Bewerberprüfverfahren wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegekinderdienstes durchgeführt. Im Rahmen des Prüfverfahrens benötigen wir von Ihnen u.a. ein erweitertes Führungszeugnis, ein hausärztliches Gesundheitszeugnis, sowie eine Bonitätsauskunft der SCHUFA. Genaue Informationen zu den Unterlagen erhalten Sie im ersten persönlichen Beratungsgespräch.

Gesetzliche Grundlagen

  • 8. Sozialgesetzbuch
  • Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Grundgesetz