Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich Unterstützung, wenn ich adoptierte Geschwister suchen möchte?
Die Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt Sie diesbezüglich. Nur die Adoptierten entscheiden, ob eine Kontaktherstellung gewünscht wird.
Sie haben ein Kind zur Adoption freigegeben und möchten wissen, wie es ihm geht?
Bitte wenden Sie sich entsprechend Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes an unsere jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der vier Regionalstandorte Demmin, Neubrandenburg, Neustrelitz und Waren (Müritz). Wir nehmen Kontakt zu den Adoptierten auf. Jedoch müssen Sie berücksichtigen und akzeptieren, dass nur die Adoptierten Akteneinsichtsrecht haben und entscheiden, ob eine Kontaktherstellung stattfinden darf.
Ich wurde adoptiert und möchte Akteneinsicht haben.
Adoptierte Personen können ab dem 16. Lebensjahr eigenständig Akteneinsicht in ihre Adoptionsvermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten. Die Aufzeichnungen und Unterlagen über jede Vermittlung werden 100 Jahre aufbewahrt.
Zusammenarbeit mit der Presse
Die Adoptionsvermittlungsstelle gibt keine personenbezogenen Informationen an die Medien beziehungsweise an die Presse heraus.
Datenschutz (Offenbarungs- und Ausforschungsverbot)
Tatsachen, die geeignet sind die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart beziehungsweise ausgeforscht werden.