Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Altersgrenze?
In der Regel sollten Pflegeeltern zwischen 25 und 60 Jahren alt sein und gesundheitliche Stabilität mitbringen. Mindestvoraussetzung ist aber die Volljährigkeit.
Wieviel Platz brauche ich?
Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus sollte groß genug sein, damit das Pflegekind seinen Platz finden kann. Spätestens mit Schuleintritt sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen.
Mit wem muss ich zusammenarbeiten?
Mit dem Jugendamt (PKD - Pflegekinderdienst, ASD – Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst: Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter, mit Amtspflegerinnen und Amtspflegern bzw. Amtsvormündern), mit den Eltern, mit Schule bzw. Kita, Therapeutinnen und Therapeuten, Fachärztinnen und Fachärzten.
Was kann ich entscheiden?
Als Pflegeeltern haben Sie die Alltagssorge für das Pflegekind, bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind, sind die sorgeberechtigten Personen zu beteiligen.
Welche persönlichen Kompetenzen werden von mir erwartet?
- Wille und Fähigkeiten, ein fremdes Kind in der eigenen Familie zu versorgen, zu pflegen und in seiner Entwicklung zu fördern
- Interesse für das Zusammenleben mit Kindern
- Geduld, Verständnis und Einfühlungsvermögen
- Belastbarkeit, positive Lebenseinstellung
- Akzeptanz des Kindes und seiner Lebensgeschichte
- Bereitschaft, mit den Herkunftseltern zusammenzuarbeiten und Akzeptanz dieser als Herkunftsfamilie des Kindes
- aktive Mitarbeit im Falle der Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie
- Bereitschaft, mit allen an der Erziehung Beteiligten zusammenzuwirken und übertragene Aufgaben des Jugendamtes zu erfüllen
Gefährdet ein Pflegekind meine wirtschaftliche Sicherheit?
Das Pflegegeld sichert den Unterhalt des Kindes ab. Zudem beinhaltet es eine Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern. Das Pflegegeld ist kein Gehalt.
Muss ich verheiratet sein, um ein Pflegekind aufnehmen zu können?
Sie sind verheiratet oder ledig, alleinstehend oder in Lebensgemeinschaft, mit oder ohne Kinder und leben in einem kindeswohlgeeigneten sozialen Umfeld? Dann ist eine Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes erfüllt.