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Die eigene Adoption verstehen

Alle Adoptivkinder fragen irgendwann nach ihren leiblichen Eltern. Es ist daher von großer Bedeutung,  Adoptivkinder von Beginn an mit dem Wissen um seine Herkunft entsprechend seines Entwicklungsstandes aufwachsen zu lassen. 

Adoptierte haben ein Recht darauf, etwas über Ihre Abstammung zu erfahren. Wir unterstützen Adoptierte bei der Suche nach Ihren familiären Wurzeln. Informationen über Ihre Herkunft und Ihre Lebensgeschichte bis zur Adoption sind in der Regel in Ihrer Vermittlungsakte enthalten. Diese Akte können Sie ab Ihrem 16. Lebensjahr bei Ihrer Vermittlungsstelle einsehen. Vielleicht enthält die Akte auch persönliche Nachrichten Ihrer leiblichen Eltern an Sie, zum Beispiel einen Brief oder persönliche Gegenstände. Wahrscheinlich können Sie die Akte nur teilweise einsehen, denn sie enthält möglicherweise Informationen, die vertraulich behandelt werden müssen.

Wenn Sie noch keine 16 Jahre alt sind, benötigen Sie für die Akteneinsicht die Zustimmung Ihrer Adoptiveltern. Sie haben auch die Möglichkeit vom 16. Lebensjahr an, Einblick in das Personenstandsregister zu nehmen, aus dem die Tatsache der Adoption und die leibliche Abstammung hervorgehen. Spätestens im Rahmen der Eheschließung eines Adoptierten wird die Tatsache der Adoption ersichtlich, wenn ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig wird.

Wünschen Sie Akteneinsicht beziehungsweise haben Sie Fragen zu Ihrer eigenen Adoption melden Sie sich bei uns.